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Architektenrechnung zu hoch? So prüfen Sie Ihre Rechnung richtig!


Architektenrechnung zu hoch

Wenn Sie ein Bauvorhaben in Angriff nehmen, gehört ein Architekt mit den beauftragten Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI oft zu den ersten Ansprechpartnern und dem ersten Planer, der in das Projekt eingebunden wird.


Doch nach Abschluss der Planung oder Bauleitung kommt bei vielen Bauherren das böse Erwachen: Die Architektenrechnung ist zu hoch – zumindest fühlt es sich so an. Als Auftraggeber sieht man nur die Honorarhöhe und denkt: „für diese Geldsumme habe ich aber wenig Planungsunterlagen erhalten…“ oder „auf die Kostenschätzung und Kostenberechnung warte ich immer noch, obwohl das Gebäude längst fertiggebaut ist...“ oder „warum bekommt der Architekt so viel Geld, wenn die Kostenfeststellung doch um fast 50 % höher ausfällt als die anfangs geschätzten Kosten?“


Aber wann ist eine Rechnung tatsächlich überhöht?


Wie können Sie eine Architektenrechnung prüfen?


Und was sollten Sie über die HOAI und Ihre Rechte als Auftraggeber wissen?


1. Warum Architektenrechnungen oft als "zu hoch" empfunden werden

Viele Bauherren sind überrascht, wenn sie die Rechnung ihres Architekten erhalten. Der Grund liegt häufig in Missverständnissen oder unklaren Absprachen. Oft wird auch die Komplexität der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) unterschätzt, die klare Vorgaben macht, aber dennoch Spielräume bietet.

Typische Gründe, warum Bauherren die Architektenrechnung als zu hoch empfinden:


  • Fehlende Transparenz der Leistungen

  • Unklare Honorarbemessung

  • Unübersichtlich aufgebaute Rechnungen mit unverständlichen Berechnungen

  • Fehlende Vereinbarungen im Vertrag

  • Unverständliche Bezugnahme auf die HOAI

  • Nachträgliche Änderungen im Projektumfang

  • Zu wenig erhaltene Unterlagen oder Planungsleistungen


2. Wann ist eine Architektenrechnung wirklich zu hoch?

Nicht jede hohe Rechnung ist automatisch fehlerhaft oder überzogen. Die HOAI gibt einen verbindlichen Rahmen für die Abrechnung vor. Trotzdem kann es zu Fehlern kommen. Eine Architektenrechnung zu prüfen lohnt sich vor allem dann, wenn:


  • Leistungen abgerechnet werden, die nicht beauftragt waren

  • der Honoraransatz außerhalb der zulässigen Spannen der HOAI liegt

  • Abrechnungsgrundlagen falsch angegeben wurden (z.B. fehlerhafte anrechenbare Kosten) oder wenn die anrechenbaren Kosten von einer Abschlagsrechnung zur nächsten vom AN geändert und nach oben korrigiert werden

  • Leistungen doppelt oder unvollständig aufgeführt sind

  • der Vertrag keine klare Honorarvereinbarung enthält

  • Sie der Meinung sind, dass der abgerechnete Leistungsstand nicht mit dem Gesamtprojektfortschritt übereinstimmt


3. Grundlagen der HOAI – Was Sie wissen müssen

Die aktuelle Fassung der HOAI 2021 regelt die Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Auch wenn die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze seit dem Urteil des EuGH 2019 aufgeweicht wurden, bleibt die HOAI ein wichtiges Orientierungssystem.


Was regelt die HOAI?


  • Honorartafeln für verschiedene Leistungsbilder (Gebäude, Freianlagen, Tragwerksplanung etc.)

  • Leistungsphasen von 1 bis 9

  • Ermittlung der anrechenbaren Kosten

  • Zuschläge für besondere Leistungen


Ein fundiertes Verständnis der HOAI Rechnung ist entscheidend, wenn Sie eine Architektenrechnung prüfen möchten.


4. So prüfen Sie eine Architektenrechnung richtig

Wenn Sie Zweifel an der Korrektheit der Rechnung haben, gehen Sie systematisch vor. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:


Schritt 1: Vertrag und Vereinbarungen prüfen

Welche Leistungen wurden vertraglich vereinbart? Gibt es eine schriftliche Honorarvereinbarung? Ohne klare Absprache gilt die Mindestsatzregelung der HOAI (sofern noch anwendbar).


Schritt 2: Honorarzone und anrechenbare Kosten kontrollieren

Der Architekt muss in der Rechnung die zugrunde gelegte Honorarzone und die Höhe der anrechenbaren Kosten erläutern. Prüfen Sie, ob die angegebenen Werte korrekt sind.


Schritt 3: Leistungsumfang bewerten

Wurden wirklich alle abgerechneten Leistungen erbracht? Fehlende oder unvollständige Leistungen dürfen nicht vollständig berechnet werden.

ACHTUNG: Genau dieser Punkt kann u.U. dazu beitragen, dass Sie einen Anspruch auf eine Korrektur und Kürzung der Rechnung haben. Nach meiner Erfahrung aus unzähligen Prüfungen von Leistung- und Planungsständen kann ich Ihnen versichern, dass bei fast jeder Rechnung mindestens 5-10 % der abgerechneten Leistungen zu Unrecht in Rechnung gestellt werden. Mindestens ist es aber so, dass genau diese fehlende Leistungen nachgereicht werden müssen, damit sie als AG die Leistung auch erhalten für die sie Honorar zahlen.


Schritt 4: Besondere Leistungen identifizieren

Zusatzleistungen wie Farbkonzepte, Bestandsaufnahmen oder Bauleitungsaufgaben außerhalb der Norm müssen besonders ausgewiesen werden.Die Abrechnung dieser Leistungen erfordert meist jedoch eine gesonderte Vereinbarung über die Vergütung. Einseitige Honorarbestimmungen des Architekten sind meist unwirksam und sollten kritisch hinterfragt werden.


Schritt 5: Rechnungsformalia überprüfen

Eine ordnungsgemäße Architektenrechnung muss:


  • Die Leistungsphasen auflisten

  • Die HOAI als Grundlage angeben

  • Die Honorarermittlung nachvollziehbar darstellen


5. Ingenieurrechnung prüfen – Ähnlichkeiten und Unterschiede

Nicht nur Architekten, auch Ingenieure rechnen nach der HOAI ab. Deshalb ist es ebenso wichtig, eine Ingenieurrechnung zu prüfen.


Wichtige Punkte:


  • Gibt es eine Honorarvereinbarung?

  • Wurde die korrekte Honorarzone für z.B. Tragwerksplanung oder die Technische Gebäudeausrüstung gewählt?

  • Sind die besonderen Leistungen transparent ausgewiesen?


Die gleiche Sorgfalt, die Sie bei einer Architektenrechnung anwenden, sollten Sie auch bei einer Ingenieurrechnung walten lassen.


6. Was schuldet ein Architekt eigentlich?

Eine häufige Frage: Was schuldet ein Architekt überhaupt?


Im Wesentlichen:


  • Fachgerechte Planung und Überwachung der Bauausführung

  • Berücksichtigung geltender Vorschriften und Genehmigungen

  • Beratung und Vertretung der Interessen des Bauherrn


Der Architekt schuldet kein "perfektes" Werk, sondern eine sorgfältige und gewissenhafte Leistung. Fehlerhafte Planungen können jedoch zu Schadensersatzansprüchen führen.


Aber dennoch: von vielen Planern wird die Leistungserbringung als „geistige Leistung“ angesehen und als solche „nicht greifbar“ verstanden. Die Folge dieser Fehlinterpretation sind oft die fehlenden und nicht an den Bauherren übergebene Ergebnisse der Leistung! Die einzelnen geschuldeten Grundleistungen muss der Planer nicht nur erbringen, sondern auch nachweisen und dem Bauherren übergeben. Diese Übergabe ist nicht „unsichtbar“ und „geistig“ oder „teil des planerisch schöpferischen Denkprozesses“, sondern weltlich, haptisch und meist auf Papier gedruckt. Haben Sie als Bauherr noch nie eine Kostenschätzung, eine Kostenberechnung, ein bepreistets Leistungsverzeichnis, die zusammengestellten Leistungsverzeichnisse oder Vergabeempfehlung oder gar die Baustellenprotokolle gesehen…dann ist es ein eindeutiges Zeichen dafür, dass etwas schief läuft und sie die Rechnung bzw. die Leistungserbringung des Architekten kritisch unter die Lupe nehmen sollten.


7. Fehler und Streitpunkte bei der Architektenabrechnung


Typische Probleme bei Architektenrechnungen:


  • Falsche Berechnungsgrundlagen (z.B. zu hohe Baukosten angesetzt)

  • Nicht erbrachte Leistungen werden abgerechnet

  • Fehlende oder nicht dokumentierte Nachträge

  • Intransparente Pauschalen


Wenn die Architektenrechnung zu hoch erscheint, sollten Sie sie nicht einfach bezahlen, sondern zunächst eine Prüfung einleiten oder einen Experten hinzuziehen.


8. Möglichkeiten bei überhöhter Architektenrechnung

Wenn Sie eine fehlerhafte oder überhöhte Architektenrechnung identifiziert haben, stehen Ihnen folgende Optionen offen:


  • Einspruch einlegen: Fordern Sie eine nachvollziehbare Aufstellung und ggf. eine Korrektur.

  • Mediation: Oft können Konflikte durch ein Gespräch oder eine Vermittlung gelöst werden.

  • Sachverständigen prüfen lassen: Ein Gutachter kann die Rechnung und vor allem die Leistungserbringung in Ihrem Sinne prüfen und fachlich bewerten.

  • Rechtliche Schritte: Im Extremfall kann ein Anwalt für Baurecht helfen.


9. Fazit: Vorsicht und Kontrolle lohnen sich

Eine Architektenrechnung zu prüfen ist aufwendig, aber unverzichtbar, wenn Zweifel bestehen. Ein transparenter Vertrag, regelmäßige Abstimmung mit dem Architekten und Kenntnisse der HOAI Rechnung bieten Sicherheit und helfen, unnötige Kosten zu vermeiden.


Ob bei der Architektenrechnung oder der Ingenieurrechnung – Kontrolle schützt vor teuren Überraschungen.


FAQ: Architektenrechnung prüfen


1. Wann sollte ich eine Architektenrechnung prüfen lassen?


Immer dann, wenn die Rechnung unklar erscheint, vom ursprünglichen Angebot abweicht oder Positionen enthält, die nicht vereinbart waren.


2. Was ist eine HOAI Rechnung?


Eine HOAI Rechnung basiert auf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt, wie Architekten- und Ingenieurleistungen abgerechnet werden müssen.


3. Kann ich eine überhöhte Architektenrechnung kürzen?


Nein, nicht einfach eigenmächtig. Sie sollten die Rechnung zunächst begründet beanstanden und eine Korrektur verlangen. Ohne Einigung kann eine gerichtliche Klärung notwendig werden.


4. Was schuldet mir der Architekt konkret?


Der Architekt schuldet eine fachgerechte Planung und Überwachung entsprechend der vereinbarten Leistungen und unter Einhaltung der geltenden Vorschriften.


5. Wer hilft mir bei der Prüfung einer Architektenrechnung?


Bausachverständige, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht oder spezielle Prüfdienstleister können bei der Überprüfung und Bewertung von Architektenrechnungen unterstützen.


Sollten Sie sich als Bauherr hier erkannt haben und das Gefühl haben, dass Sie zu wenig Leistung für das von Ihnen zu zahlende Architektenhonorar erhalten, dann wenden Sie sich gerne an mich und wir führen ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch!













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